Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines / Geltungsbereich

1.1 Alle Lieferungen und Leistungen die, die HSE Computersysteme GmbH für den Kunden erbringt, erfolgen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Abweichende Regelungen haben nur dann Geltung wenn es zwischen der HSE Computersysteme GmbH und dem Kunden schriftlich vereinbart worden ist. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen.
1.2 Gegenbestätigungen des Bestellers oder Käufers unter Hinweise auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
1.3 Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam vereinbart, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.

 

2. Angebote

2.1 Die Angebote der HSE Computersysteme GmbH sind stets freibleibend und unverbindlich. Bestellungen gelten erst dann als angenommen, wenn sie seitens der HSE Computersysteme GmbH schriftlich bestätigt sind.
2.2 Technische und gestalterische Abweichungen von Beschreibungen und Angaben in Prospekten und Angeboten sowie Modell-, Konstruktions- und Materialänderungen im Zuge des technischen Fortschritts bleiben vorbehalten, ohne dass hieraus Rechte gegen die HSE Computersysteme GmbH hergeleitet werden können.
2.3 Die HSE Computersysteme GmbH ist berechtigt, abweichend von der Bestellung des Kunden geändert und angepasste Vertragsprodukte zu liefern, sowie deren Funktionstauglichkeit dadurch nicht beeinträchtigt wird.
2.4 Das Recht zur Teillieferung und deren Fakturierung bleibt der HSE Computersysteme GmbH ausdrücklich vorbehalten.

 

3. Preise

Alle Preise verstehen sich ab Porta Westfalica zuzüglich der zum Zeitpunkt der Leistung gesetzlich vorgeschriebenen Umsatzsteuer. Verpackungs- und Versandkosten werden zusätzlich berechnet, wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart.

 

4. Liefer- und Leistungszeiten

4.1 Die von der HSE Computersysteme GmbH genannten Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Alle Liefertermine stehen unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung. Sie beginnen mit dem Tage der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor der Klärung aller Einzelheiten der Ausführung. Die Frist verlängert sich unbeschadet der weiteren Rechte der HSE Computersysteme GmbH bei Kaufvertrag um die Zeit, die der Kunde  Vorzug ist.
4.2 Liefer-und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, wie Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, behördliche Anordnungen etc. auch wenn sie bei unseren Lieferanten oder deren Unterlieferanten eintreten, hat die HSE Computersysteme GmbH auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen die HSE Computersysteme GmbH die Lieferung bzw. die Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
4.3 Sollte die HSE Computersysteme GmbH länger als 4 Wochen in Verzug geraten, kann der Kunde nach einer schriftlich gesetzten, angemessenen Nachfrist unter Ausschluss weiterer Ansprüche vom Vertrag zurücktreten. Sollten die Lieferverzögerungen länger als sechs Wochen dauern, ist auch die HSE Computersysteme GmbH berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Darüber hinausgehende Ansprüche, insbesondre Schadensansprüche jedweder Art, sind ausgeschlossen.

 

5. Versand und Gefahrenübergang

5.1 Grundsätzlich gilt die Abholung bei der HSE Computersysteme GmbH als vereinbart. Ein Versand erfolgt auf Wunsch des Käufers auf dessen Gefahr. Die Gefahr geht in jedem Fall auf den Käufer über, sobald die Sendung an die Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager der HSE Computersysteme GmbH verlassen hat. Wird der Versand ohne unser Verschulden verzögert oder unmöglich gemacht, geht die Gefahr mit der Absendung der Mitteilung der Versandbereitschaft an den Käufer auf diesen über. Eine Versicherung der Ware gegen Transportschäden erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch und Kosten des Käufers.

 

6. Eigentumsvorbehalt

Die bestellte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der HSE Computersysteme GmbH. Vor Eigentumsübertragung ist eine Verpfändung. Sicherungsübereignung, Verarbeitung oder Umgestaltung ohne ausdrückliche schriftliche Einwilligung von HSE Computersysteme GmbH ist nicht zulässig.

 

7. Gewährleistung

Die Ansprüche des Kunden gegen HSE Computersysteme GmbH bei Mängeln richten sich nach den gesetzlichen Regelungen innerhalb der gesetzlichen Fristen, soweit sich durch nachstehende Regelungen keine Abweichungen ergeben. Schäden, die durch unsachgemäße oder vertragswidrige Maßnahmen des Kunden, bei Aufstellung, Anschluss, Bedienung oder Lagerung hervorgerufen werden, begründen keinen Anspruch gegen uns. Die Unsachmäßigkeit und Vertragswidrigkeit bestimmt sich insbesondere nach den Angaben des Herstellers. Bei Kauf einer gebrauchten Sache verjähren die Ansprüche des Kunden bei Mängeln mit Ablauf von einem Jahr ab Erhalt der Ware.

 

8. Haftungsbeschränkungen

8.1 Für andere als durch Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit entstehende Schäden haftet die HSE Computersysteme GmbH lediglich soweit diese auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln oder auf schuldhafter Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht durch die HSE Computersysteme GmbH oder Erfüllungshilfen von der HSE Computersysteme GmbH beruhen. Eine darüber hinausgehende Haftung auf Schadensersatz ist ausgeschlossen. Die Bedingungen des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
Wird eine wesentliche Vertragspflicht fahrlässig verletzt, so ist die Haftung von HSE Computersysteme GmbH auf den voraussehbaren Schaden begrenzt.
8.2 Die Datenkommunikation über das Internet kann nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht fehlerfrei und/oder jederzeit verfügbar gewährleistet werden. Die HSE Computersysteme GmbH haftet daher weder für die ständige und ununterbrochene Verfügbarkeit der Online-Erwartung noch für technische und elektronische Fehler während einer Fernwartung, auf die HSE Computersysteme GmbH keinen Einfluss hat. Dies gilt auch für eine hierdurch bedingte verzögerte Bearbeitung oder Annahme von Angeboten.
8.3 Die Parteien sind sich auch darüber bewusst, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Fehler der Software unter allen Anwendungsbedingungen auszuschließen. Die HSE Computersysteme GmbH übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Programmfunktionen den Anforderungen des Kunden genügen bzw. in der von ihm getroffenen Auswahl zusammenarbeiten. Werden Betriebs- oder Wartungsanweisungen nicht befolgt, Änderungen an Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, entfällt jede Gewährleistung. Der Käufer hat uns Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Eingang des Produktes schriftlich mitzuteilen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind uns unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen.
8.4 Der Kunde ist für eine regelmäßige Daten- und Softwaresicherung selbst verantwortlich. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Reparaturen eine Löschung der Festplatte erforderlich sein kann. Die HSE Computersysteme GmbH haftet nicht für den Verlust von Datensätzen im Zusammenhang mit Gewährleistungs- und Wartungsarbeiten. Dasselbe gilt, falls im Rahmen derartiger Arbeiten Dateien des Kunden verändert oder zerstört werden.

 

9. Datenschutz

9.1 Die HSE Computersysteme GmbH weist den Kunden darauf hin, dass die im Rahmen des Vertragsschlusses aufgenommenen Daten gemäß dem Bundesdatenschutzgesätz (BDSG) und dem Teledienstdatenschutzgesätz (TDDSG) von HSE Computersysteme GmbH zur Erfüllung der Verpflichtungen aus Verträgen erhoben, verarbeitet und genutzt werden. Diese Daten können zum Zweck von Bonitätsprüfungen auch an beauftragte und gemäß § 11 BDSG sorgfältig ausgesuchte Partner von HSE Computersysteme GmbH übermittelt werden.

 

10. Schutz und Urheberrechte

10.1 Die  HSE Computersysteme GmbH übernimmt keine Haftung dafür, dass die Vertragsprodukte keine gewerblichen Schutzrechte oder urheberrechtliche Dritter verletzt. Der Käufer wird die HSE Computersysteme GmbH unverzüglich schriftlich unterrichten, falls er auf Verletzung von gewerblichen Schutz- oder Urheberrechten durch die HSE Computersysteme GmbH geliefertes Produkt hingewiesen wird.
10.2 Die seitens der HSE Computersysteme GmbH zur Verfügung gestellten Programme und dazugehörige Dokumentationen sind nur für den eigenen Gebrauch des Käufers im Rahmen einer einfachen und nicht übertragbaren Lizenz bestimmt, und zwar ausschließlich auf von der HSE Computersysteme GmbH gelieferten Produkten. Der Käufer darf diese Programme und Dokumentationen ohne schriftliche Einwilligung der HSE Computersysteme GmbH Dritten nicht zugängig machen, auch nicht bei Weiterveräußerung der Hardware. Kopien dürfen –ohne Übernahme von Kosten oder Haftung durch uns –lediglich für Archivzwecke, als Ersatz oder zur Fehlersuche angefertigt werden. Sofern Originale einen auf Urheberrechte hinweisenden Vermerk tragen, ist dieser vom Kunden auch auf die Kopien anzubringen.

 

11. Zahlung

11.1 Soweit nichts anders vereinbart ist, werden die Rechnungen der HSE Computersysteme GmbH ohne Abzug bei Lieferung bezahlt. Die  HSE Computersysteme GmbH ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Käufers Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schuld aufzurechnen.
11.2 Gerät der Käufer in Verzug, so ist die  HSE Computersysteme GmbH berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an Zinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen. Kommt der Käufer seinen Zahlungspflichten nicht vertragsmäßig nach oder stellt er seine Zahlung ein oder werden andere Umstände bekannt, die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen, so ist die HSE Computersysteme GmbH berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, Vorauszählungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen.
11.3 Der Käufer ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die HSE Computersysteme GmbH ausdrücklich zustimmt oder wenn die Gegenansprüche Rechtskräftig festgestellt worden sind

 

12. Kündigungsfristen

Der Domainvertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, sofern nicht eine der Vertragsparteien den Vertrag mindestens drei Monate vor Ablauf des laufenden Vertragszeitraumes schriftlich kündigt. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Die Domainfreigabe erfolgt im Falle eines Zahlungsverzuges erst nach Ausgleich aller fälligen Rechnungen. Bitte beachten Sie, dass sich die Antivirus Lizenz automatisch um weitere 12 Monate verlängert, sofern diese nicht unter Einhaltung einer Frist von 4 Wochen zum Ablaufdatum hin gekündigt wird. Bei Zahlungsverzug behalten wir uns vor weiterhin genutzte Antivirus Lizenzen bis zum Zahlungseingang zu deaktivieren.

 

13. Erfüllungsort ist Porta Westfalica

14. Sonstiges

Sollten einige oder mehrere Regelungen dieser AGB unwirksam sein, so zieht dies nicht die Unwirksamkeit des ganzen Vertrages nach sich. Die unwirksame Regelung wird durch das einschlägige gesetzliche Regelung ersetzt. Porta Westfalica ist ausschließlicher Gerichtsstand, soweit der Kunde Vollkaufmann ist, ein Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, ein Kunde nach  Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder Gewöhnlichen Aufenthalt in das Ausland verlegt hat oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zielort der Klageerhebung unbekannt ist. Die Geltung des UN-Kaufrechts wird ausgeschlossen, es gilt deutsches Recht.

Allgemeine Geschäftsbedingungen der HSE Computersysteme GmbH, Stand 03.2016

 

Geschäftsbedingungen für Managed-IT

1. Geltungsbereich

Diese Geschäftsbedingungen gelten für Aufträge, deren Gegenstand die Wartung der IT-Systeme des Kunden durch die HSE Computersysteme H. Schulte GmbH ist. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn wir sie schriftlich bestätigen.

Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur anerkannt, wenn sie ausdrücklich und schriftlich vereinbart sind.

 

2. Angebote und Vertragsschluss

  1. Unsere sämtlichen Angebote sind freibleibend, soweit wir nicht ausdrücklich eine anderslautende Vereinbarung mit dem Kunden schriftlich getroffen haben.
  2. Ein Vertrag kommt durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung zustande. Der Vertragsinhalt ergibt sich aus der Auftragsbestätigung und der jeweiligen Leistungsbeschreibung.

3. Leistungsumfang

Die Einzelheiten der von uns zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus der Auftragsbestätigung und den dazugehörigen Leistungsbeschreibungen.

 

4. Beauftragung Dritter

Wir dürfen Rechte und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis auch durch geeignete Dritte ausüben lassen, ohne dass wir hierdurch aus unserer Verantwortung entlassen würden. Unter diesen Voraussetzungen stimmt der Kunde einer solchen Vertragsübernahme schon jetzt zu.

 

5. Mitwirkungspflichten des Kunden

  1. Der Kunde trägt selbst die Verantwortung dafür, dass eine aktuelle und angemessene Datensicherung in geeigneter Form betrieben wird und eine zeitnahe und wirtschaftlich vernünftige Wiederherstellung von verlorengegangenen Daten gewährleistet ist. Insbesondere bei Neueinrichtungen und vor Beginn von Wartungs- und Reparaturarbeiten hat der Kunde in seinem Interesse eine Datensicherung durchzuführen. Wir werden im Allgemeinen jedoch darauf hinweisen, wann eine Datensicherung notwendig ist.
  2. Der Kunde hat angemessene und dem Stand der Technik entsprechende Schutzmaßnahmen zu treffen, um eine Beeinträchtigung von Daten durch Computerviren oder ähnliche Phänomene, die eine Unbrauchbarmachung von Daten herbeiführen, zu verhindern.

6. Haftung bei Datenverlust

Bei Verlust von Daten haften wir nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit und nur für denjenigen Aufwand, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Kunden für die Wiederherstellung der Daten erforderlich ist.

7. Vergütung, Zahlungsbedingungen

  1. Sämtliche Angebote und Preisangaben verstehen sich stets zuzüglich der zum Leistungszeitpunkt gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
  2. Entgelte und Berechnungszeiträume ergeben sich aus der Auftragsbestätigung.
  3. Wiederkehrende laufende Entgelte (Monatsentgelte, Mietzahlungen etc.) werden monatlich im Voraus am Ersten eines Monats fällig, sofern mit dem Kunden nichts Abweichendes vereinbart ist. Im Übrigen sind alle Rechnungen binnen 8 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen.

8. Schadensersatz

  1. Wir haften gegenüber dem Kunden für Schäden, die wir, unsere gesetzlichen Vertreter, sonstige Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen in Erfüllung unserer vertraglichen Pflichten vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben.
  2. Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir nur, wenn vertragswesentliche Pflichten verletzt werden (sog. Kardinalpflichten). Kardinalpflichten sind solche Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Soweit eine Haftung dem Grunde nach besteht, ist die Ersatzpflicht auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt.
  3. Weitergehende Ansprüche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen.
  4. Vorstehende Haftungsfreizeichnungen gelten nicht im Fall der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder soweit das Produkthaftungsgesetz zur Anwendung kommt.
  5. Sofern unsere vertragliche Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Arbeitnehmer, gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

9. Datenschutz und Geheimhaltung

  1. Wir verpflichten uns zur Einhaltung der einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der Vorschriften der Datenschutz-Grundverordnung und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).
  2. Über alle uns bekannt gewordenen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des Kunden werden wir auch über die Vertragslaufzeit hinaus Stillschweigen bewahren.
  3. Alle von uns beauftragten Personen sind zur Wahrung der Vertraulichkeit und des Datenschutzes verpflichtet.

10. Abtretung, Aufrechnung, Zurückbehaltungsrechte

  1. Wir sind berechtigt, die Rechte und Pflichten aus einem Vertrag mit dem Kunden an ein Konzernunternehmen im Sinne von § 15 Aktiengesetz zu übertragen. Der Kunde kann die Rechte und Pflichten aus einem Vertrag mit uns nur nach unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung auf Dritte übertragen.
  2. Das Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, soweit seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.
  3. Die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten aus anderen als auf dem jeweiligen Vertrag beruhenden Ansprüchen ist ausgeschlossen.

11. Vertragsbeginn, Laufzeit, Kündigung

  1. Der Vertrag zwischen uns und dem Kunden beginnt mit dem in der Auftragsbestätigung genannten Datum.
  2. Soweit nichts anderes vereinbart ist, kann ein Vertrag von jeder Partei mit einer Frist von 3 Monaten zum Vertragsende schriftlich gekündigt werden. Ohne Kündigung verlängert sich der Vertrag um weitere 12 Monate. Für die Kündigung einzelner Leistungen oder Verfahren gilt dies entsprechend.
  3. Jede Kündigung bedarf der Schriftform.

12. Erfüllungsort, Gerichtsstand

Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtliches Sondervermögen oder hat er seinen Sitz im Ausland, ist Erfüllungsort für sämtliche Lieferungen und Leistungen sowie Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten der Sitz von HSE Computersysteme H. Schulte GmbH mit der Maßgabe, dass HSE auch berechtigt ist, am Ort des Kunden zu klagen.

13. Anwendbares Recht

Es gilt deutsches Recht mit Ausnahme der Bestimmungen des UN-Kaufrechts.

14. Schriftform

Ergänzungen, Änderungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das gilt auch für die Aufhebung oder Änderung des Schriftformerfordernisses.

15. Änderung der Geschäftsbedingungen

Wir sind berechtigt, diese Geschäftsbedingungen, die jeweiligen Leistungsbeschreibungen oder Preise mit einer angemessenen Ankündigungsfrist zu ändern, sofern die Änderung unter Berücksichtigung unserer Interessen für den Kunden zumutbar ist. Änderungen werden wir dem Kunden schriftlich mitteilen. Erfolgen Änderungen zu Ungunsten des Kunden, steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung zu. Wir weisen den Kunden in der Änderungsmitteilung sowohl auf dieses Sonderkündigungsrecht als auch darauf hin, dass die Änderung wirksam wird, wenn der Kunde von seinem Sonderkündigungsrecht keinen Gebrauch macht.

Stand: 11.2018